Häufige Fragen

 

Der Innovationspreis BW wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, dem Patent- und Markenzentrum BW organisiert. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal und ist kostenfrei. Bis zum Bewerbungsschluss am 31. Mai müssen alle Daten im Portal eingegeben und die Bewerbung über den letzten Bearbeitungsschritt abgeschlossen werden.

 

Ja. Eine erneute Teilnahme mit der Innovation ist möglich.

Sie können sich auch mit einer bereits bei einem anderen Wettbewerb/ Preis prämierten Innovation bei uns bewerben. Jedoch nicht mit einer bereits beim Dr. Rudolf Eberle Preis prämierten Innovation.

Nach Abschluss der Bewerbung ist eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen. Im Anschluss an das Ergebnis der Jurysitzung werden Sie zeitnah informiert.

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologische Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und maximal 500 Beschäftigten.

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird seit 1985 alljährlich an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben. Er würdigt beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Bewertet wird nach den drei Kriterien: Technischer Fortschritt, besondere unternehmerische Leistung und nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.

Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft lobt zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben wird.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.

Teil der drei Bewertungskriterien ist der Wirtschaftliche Erfolg. Dafür sind Angaben wie Umsätze, die mit dem Bewerbungsgegenstand erzielt wurden erforderlich.

Bei einem zum Bewerbungszeitpunkt noch sehr geringen Umsatz empfiehlt sich die Teilnahme in einem späteren Jahr.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bis zum Bewerbungsschluss am 31. Mai müssen alle Daten im Portal eingegeben und die Bewerbung über den letzten Bearbeitungsschritt abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Bewerbung ist eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen.

Zunächst einmal registrieren Sie sich im Portal. Nach der erfolgreichen Registrierung und mit Hilfe des von Ihnen festgelegen Passworts können Sie sich im Portal anmelden und Bewerbungsdaten eingeben. Eingaben lassen sich zwischenspeichern, sodass zu einem späteren Zeitpunkt die Bewerbung vervollständigt werden kann - bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss!

Zum Login bzw. zur Anmeldung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort, welches Sie im Registrierungsprozess vergeben hatten. Passwörter können unter Angabe der E-Mail-Adresse zurückgesetzt und im selben Browserfenster neu vergeben werden (-> Passwort-vergessen-Funktion).

Der Hinweis "Registrierung nicht möglich" wird ausgegeben, wenn die eingegebene E-Mailadresse bereits im System hinterlegt ist.

Möglicherweise verhindert eine Browser- oder Zugriffseinstellung die optimale Funktionsweise. Im Bewerbungsportal eingegebene Daten werden mit Klick auf Speichern und weiter übernommen. Bei Problemen versuchen Sie es mit einem anderen Browser.

Sollten Sie kein Email erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. In seltenen Fällen werden Nachrichten systembedingt blockiert, dann wenden Sie sich bitte an das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg.

Es lassen sich mehrere Dateien wie Grafiken oder PDF-Dokumente ins Bewerbungsportal hochladen, allerdings sollten diese jeweils nicht größer als 5MB sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch in einem einzelnen PDF-Dokument zusammengefasst werden. Inhalt und Gliederung können frei ausgestaltet werden. Angaben zum technischen Fortschritt, zur besonderen unternehmerischen Leistung und dem wirtschaftlichen Erfolg sind ausführlich zu beschreiben.

Ein Rückblick einschließlich der Dokumentationsbroschüre der letzten Jahre finden Sie auf der Website www.innovationspreis-bw.de.

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee, dessen Mitglieder vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus berufen werden. Eine Übersicht über die aktuelle Zusammensetzung finden Sie unter www.innovationspreis-bw.de.

Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH wird zusätzlich von der Jury vergeben und richtet sich an Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind.

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Stuttgart organisiert.