Teilnahmebedingungen


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus schreibt den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen:

• bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen
• bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 € sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 € aus.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung.

• mit Sitz in Baden-Württemberg und
• einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. € und
• max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. € erzielen.

De-minimis-Verordnung

Im Falle einer Preisverleihung handelt es sich dabei um eine Förderung im Sinne der De-minimis-Verordnung gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission (Verordnung (EU) C/2023/9700 final) der Kommission vom 13.12.2023  über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen). Ihre De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines Zeitraumes von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren den Betrag von 300.000 Euro nicht überschreiten. Eine entsprechende Erklärung wird bei einer erfolgreichen Nominierung zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen angefordert. Zur Unterstützung wird ein Vordruck übersandt. Bei Auszahlung eines Preisgeldes wird entsprechend eine De-minimis Bescheinigung ausgestellt.

Wie können Sie sich bewerben?

Bewerbungen werden ausschließlich online unter https://bewerbung.innovationspreis-bw.de entgegengenommen.

Unterstützt werden Sie bei Ihrer Bewerbung von den Innovationsberatungsstellen

• bei Ihrer Industrie- und Handelskammer,
• bei Ihrer Handwerkskammer oder
• bei Unternehmer Baden-Württemberg e.V. Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart

Bewerbungsschluss

31. Mai 2025

Wie geht es weiter?

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien:

• technischer Fortschritt
• besondere unternehmerische Leistung
• nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.

Preisverleihung und Dokumentation

die Preise und Anerkennungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen.

Die Bewerbungsgegenstände von Preisträgern und weiteren vom Preiskomitee ausgewählten Bewerbern, die eine Anerkennung erhalten haben, werden der Öffentlichkeit präsentiert und in einer Broschüre dokumentiert.

Welche Angaben sind erforderlich?

Bitte füllen Sie den elektronischen Bewerbungsbogen vollständig aus und schildern Sie auf max. 10 Seiten den technischen Fortschritt der Entwicklung, die innovatorische Leistung sowie die besondere unternehmerische Leistung.
Bitte machen Sie auch Angaben zum wirtschaftlichen Erfolg. Sie erleichtern so dem Preiskomitee die Beurteilung Ihrer Bewerbung. Hilfreich dabei können folgende Angaben sein:

Technischer Fortschritt und innovatorische Leistung:

• Gegenstand der Bewerbung
• Darlegung der technischen Neuheit im Vergleich zum Stand der Technik und der Wettbewerber
• bei zulassungspflichtigen Produkten und Verfahren einen Nachweis der Zulassung
• weitere Informationen (z. B. Zusammenarbeit mit externen Stellen, Kooperation mit anderen Unternehmen).

Besondere unternehmerische Leistung:

• z. B. Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz, Erkennen von Marktnischen.

Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg:

• realisierter Umsatz mit dem Bewerbungsgegenstand
• sofern noch kein Umsatz mit dem Bewerbungsgegenstand erzielt wurde, Nachweis über Bestellungen für das betreffende Produkt im Ausschreibungsjahr
• Angaben zum Markt (Markteinführung, derzeitige Marktposition, Entwicklungsmöglichkeiten)
• weitere Informationen (z. B. Messebeteiligungen).

Zusätzlich erbitten wir folgende Informationen:

• Angaben zur Unternehmensentwicklung (max. ½ DIN-A4-Seite)
• Zusammenfassung der Bewerbung (max. ½ DIN-A4-Seite)
• Prospekt, in dem der Bewerbungsgegenstand ausführlich dargestellt ist oder eine gleichartige Bild-Text-Information
• ein Foto des Bewerbungsgegenstandes
• Angaben über Abmessungen, Gewicht sowie benötigte elektrische Anschlüsse eines verfügbaren Exponats.

Rückblick

Eindrücke zum Wettbewerb der letzten Jahre finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen?

Auskunft zum Innovationspreis erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart:
Tel.: 0711 123-2602
E-Mail: bewerbung@innovationspreis-bw.de
Internet: www.innovationspreis-bw.de